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Vorsorge

Selbstbestimmtes Handeln ist für viele Menschen ein hohes Gut. Doch was passiert, wenn Sie durch Unfall, Krankheit oder eine altersbedingte Demenz nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen? Wichtig zu wissen: Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder sind nicht automatisch Ihre Vertreter. Mit einer rechtssicheren Vorsorge bestimmen Sie einen Stellvertreter Ihres Vertrauens und verhindern gegebenenfalls eine Betreuung durch eine vom Gericht bestellte Person. Eine notarielle Vorsorgevollmacht berechtigt Sie insbesondere zum Handeln bei Banken, Grundbuchämtern und Behörden. Mindestens genauso wichtig wie die vorstehenden vermögensrechtlichen Aspekte sind bei einer Vorsorgevollmacht die persönlichen – medizinischen – Aspekte, die Sie insbesondere dazu berechtigten, Erklärungen gegenüber Ärzten abzugeben.

Eng verknüpft mit dieser Thematik ist die Patientenverfügung, die Sie bei uns beurkunden lassen können. Sie ist ein Baustein einer umfassenden Vorsorge.

  • General- und Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung