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Erbrecht und vorweg­genommene Erbfolge

Erben und Vererben sind emotionale Themen. Wer denkt schon gerne über den Tod nach? Ein Testament gibt Ihrer Familie im Falle Ihres Todes Klarheit und Ihnen das gute Gefühl, alles geregelt zu haben. Gemeinsam finden wir eine Lösung, so individuell wie Ihr Leben. Mit der notariellen Urkunde ist Ihr letzter Wille rechtswirksam. Dies ist bei einem handschriftlichen Testament aufgrund zahlreicher Fehlerquellen leider nicht immer der Fall. Darüber hinaus müssen Ihre Erben gegebenenfalls keinen Erbschein beantragen, wenn Sie Ihren letzten Willen beurkunden lassen.

Sie möchten Ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen? Sprechen Sie mit uns!

Beim Tod eines Angehörigen kommen zur Trauer die Fragen rund um das Erbe. In dieser schwierigen Zeit stehen wir Ihnen mit professionellem Rat und Sensibilität zur Seite. Sei es bei der Beantragung eines Erbscheins oder als neutraler Vertragsgestalter bei Erbauseinandersetzungen.

Persönliche Gründe, eine Immobilie mit hohem Sanierungsbedarf oder ein überschuldeter Nachlass können dazu führen, ein Erbe auszuschlagen. Auch in diesem Fall beraten mein Team und ich Sie kompetent und unabhängig.

Lassen Sie uns gerne die passende Checkliste zur Vorbereitung einer persönlichen Besprechung oder zur Vorbereitung des Urkundenentwurfs zukommen.

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